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Deutsche Nachrichten
18/09/2008 - 23:01

Deutschland heute Editoweb, 18 September 2008

Schaden bei KfW durch Lehman-Pleite höher als bisher bekannt - Gericht: Leiharbeit für Beamte nicht vorgesehen - WAZ-Mediengruppe plant Sparkurs - Nur Studenten können "studentische Hilfskraft" sein - Nur Studenten können "studentische Hilfskraft" sein - Tomte spielen umsonst in Hamburg.



Schaden bei KfW durch Lehman-Pleite höher als bisher bekannt
Im Zuge der Pleite der US-Bank Lehman Brothers hat die bundeseigene KfW-Bankengruppe über eine halbe Milliarde Euro verloren. Hauptgrund für die Verluste von 536 Millionen Euro war eine fehlerhafte Überweisung von Montag, die mit 350 Millionen Euro zu Buche schlug, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nach einer Sitzung des KfW-Verwaltungsrates sagte. Weitere rund 186 Millionen Euro Verlust stammten aus normalen Geschäften der KfW mit Lehman. Laut KfW sind zwei KfW-Vorstände und ein Bereichsleiter vorerst vom Dienst suspendiert.

Gericht: Leiharbeit für Beamte nicht vorgesehen
Beamte haben ein Recht auf ein Amt: Das Grundgesetz lässt Leiharbeit bei Beamten nicht zu, bekräftigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es rügte damit das "Stellenpoolgesetz" des Landes Berlin, konnte den Streit aus formalen Gründen allerdings nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. In einem weiteren Streit zur Deutschen Telekom entschieden die Leipziger Bundesrichter, dass Beamte sich nicht auf offene Stellen bewerben müssen.

WAZ-Mediengruppe plant Sparkurs
Die WAZ-Mediengruppe in Essen plant einen Sparkurs und schließt dabei auch Kündigungen nicht aus. "Klar ist, dass wir aus Kostengründen eine Debatte über unsere Synergiepotenziale führen müssen", sagte WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus der "Süddeutschen Zeitung": "Ich schließe betriebsbedingte Kündigungen nicht aus." Die WAZ-Gruppe habe im Ruhrgebiet ein Kosten-und-Ergebnis-Problem. "Nicht alle Titel schreiben schwarze Zahlen", sagte Nienhaus.

Nur Studenten können "studentische Hilfskraft" sein
Die Exmatrikulation rechtfertigt daher ihre Entlassung, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Bundesweit arbeiten an den Universitäten und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen tausende so genannte studentische Hilfskräfte. Mit einer Teilzeitbeschäftigung sollen sie neben dem Studium erste praktisch-wissenschaftliche Erfahrungen sammeln. Der inzwischen 43 Jahre alte Kläger arbeitete seit 1995 als "studentische wissenschaftliche Hilfskraft" beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. 2003 ließ er sich ohne Hochschulabschluss exmatrikulieren.

Tomte spielen umsonst in Hamburg
Der Countdown läuft: Am 10. Oktober erscheint das neue Album von Tomte, das den schönen Titel «Heureka» trägt. Als Vorspiel erscheint am Freitag schon mal die Single «Der letzte große Wal». Das muss gebührend gefeiert werden, dachten sich wohl Tomte, die deshalb ebenfalls am Freitag um 19.00 Uhr im Schatten der Reeperbahn auf dem Hamburger Fischmarkt ein kostenloses Konzert geben. Das Mitbringen von Getränken ist erlaubt.

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M.G. / Source Web










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